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Vorlesung zum russischen Recht an der Universität Hamburg

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Bereits seit einigen Jahren biete ich an der Universität Hamburg eine zweiteilige Vorlesung zum russischen Recht an. Jeweils im Sommersemester findet die Vorlesung „Einführung in das russische Recht“ statt, die sich schwerpunktmäßig mit der Rolle des Rechts in einem autoritären System befasst. Im Wintersemester wird der Vorlesungsschwerpunkt auf das russische Privatrecht gelegt.

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Ein zentraler Bestandteil der Vorlesung „Einführung in das russische Recht“ ist die graduelle Veränderung rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen, die die Konsolidierung der Autokratie in Russland ermöglicht haben und weiter verfestigen – von der Herausbildung eines hybriden Regimes in den 2000er Jahren über die Verfassungsreform von 2020 bis zu den Entwicklungen der letzten Jahre.

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Darüber hinaus geht die Vorlesung auf die rechtshistorischen Linien ein – vom sozialistischen Recht über Perestroika bis zu den Reformen der 1990er Jahre. Sie behandelt zudem Russlands Verhältnis zum Westen, den eurasischen Rechtsraum, Integrationsdilemmata der GUS-Staaten sowie grundlegende theoretische Fragen wie die institutionelle Architektur moderner Autokratie, die Instrumentalisierung des Rechts zur Legitimierung autokratischer Herrschaft, Transformation, Rechtskultur und legal transplants. Die Vorlesung ermöglicht den Studierenden einen Blick über den Tellerrand der klassischen juristischen Disziplinen und zeigt, wie Recht in größeren gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen wirkt.

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Auch für die Forschung stellt die Funktionslogik des russischen Rechts ein lohnendes Untersuchungsgegenstand dar. Als legalistische Autokratie gibt die RF eine umfassende Selbstauskunft durch ihre Rechtsvorschriften. Eine Analyse des rechtlichen Rahmens kann daher wesentlich zu einem besseren Verständnis des russischen polity beitragen und einen Beitrag zur (bislang politikwissenschaftlich dominierten) Autokratieforschung leisten.

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Die Vorlesung im Wintersemester bietet eine Einführung in das russische Privatrecht an. Sie ist praxisorientiert und schöpft aus meinen langjährigen gutachterlichen Erfahrungen.

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Die Studierenden erhalten sowohl einen Überblick über die Kernbereiche der russischen Privatrechtsordnung: Schuld-, Sachen-, Gesellschafts-, Delikts-, Familien- und Erbrecht als auch über die Entwicklung des russischen Privatrechts und die daraus resultierenden Besonderheiten. Ergänzend setzt die Vorlesung Schwerpunkte bei den besonders auffälligen Instituten des russischen Rechts, wie z.B. der gesellschaftsrechtlichen Form des Unitarbetriebs. Auch aktuelle praxisrelevante Probleme werden behandelt, wie z.B. die Vollstreckung von gegen die RF gerichteten Forderungen in das Vermögen russischer Staatsunternehmen. Ebenso werden Fragen angesprochen, die sich im Zusammenhang mit den international gelagerten Fällen, speziell mit Russlandbezug, stellen, insbesondere die des IPR und des IZVR.

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Durch die Kombination beider Vorlesungen erhalten die Studierenden ein Gesamtbild einer in sich widersprüchlichen autokratischen Rechtsordnung, deren öffentlich‑rechtliche Regelungen, die autoritäre Herrschaftsform normativ absichern, während das Privatrecht trotz punktueller Verzerrungen seine Funktionalität als Mittel zur Lösung privater Konflikte beibehalten hat.​​

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PD Dr. Eugenia Kurzynsky-Singer

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