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Ausgewählte wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Download

Buch:

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Aufsätze:

Das ukrainische Wirtschaftsgesetzbuch im Lichte der Zivilrechtsreform

Zusammenfassung:

Eine auffällige Besonderheit des ukrainischen Rechts besteht darin, dass neben dem Zivilgesetzbuch dort auch das Wirtschaftsgesetzbuch existiert, das ausweislich seines Art. 1 „die Grundprinzipien der Wirtschaftstätigkeit in der Ukraine definiert“ und „die Wirtschaftsbeziehungen (…)  regelt“. Dies ist nicht unproblematisch, da einige Regelungen des Wirtschaftsgesetzbuches den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches widersprechen. Besonders bedeutend ist jedoch, dass das Wirtschaftsgesetzbuch im sowjetischen Rechtssystem und der akademischen Diskussion der Sowjetzeit verwurzelt ist, wodurch es in gewissem Maße das sowjetische Rechtsdenken im zeitgenössischen ukrainischen Recht bewahrt.

Eugenia Kurzynsky-Singer, Das ukrainische Wirtschaftsgesetzbuch im Lichte der Zivilrechtsreform, OsteuropaRecht 2020, 288-299

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Schadensersatz aufgrund eines Prozessbetrugs nach russischem Recht

 

Zusammenfassung:

Unterliegt eine Partei in einem Rechtsstreit, weil die gegnerische Partei einen Prozessbetrug begangen hat, drängt sich die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen sie den ihr entstandenen Schaden in einem weiteren Prozess geltend machen kann. Der vorliegende Aufsatz geht dieser Frage aus der Sicht des russischen Rechts nach. Wurde der Prozessbetrug vor einem russischen Gericht begangen, kann der Prozess um den daraus resultierenden Schadensersatzanspruch möglicherweise vor einem deutschen Gericht stattfinden, z.B. wenn die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte sich aus dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten ergibt. Das russische Recht wäre gem. Art. 40 Abs. 1 S. 1 EGBGB anwendbar. Einen aktuellen Anlass zu nachfolgenden Überlegungen gibt eine kürzlich ergangene Entscheidung des Obersten Gerichts Russischer Föderation, in der ein Schadensersatzanspruch aufgrund eines vorangegangenen Prozessbetrugs bejaht wurde.

Eugenia Kurzynsky-Singer, Schadensersatz aufgrund eines Prozessbetrugs nach russischem Recht, RIW 2019, 491 - 495

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Transformation der russischen Eigentumsordnung

 

Zusammenfassung:

Der vorliegende Artikel bietet einen Einblick in die Ergebnisse meiner Habilitationsschrift, die unter dem Titel „Transformation der russischen Eigentumsordnung - Eine vergleichende Analyse aus der Sicht des deutschen Rechts“ im Verlag Mohr Siebeck erschienen ist.  Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des Eigentumskonzepts im russischen Recht aus rechtsvergleichender Perspektive. Sie zeichnet die Auswirkungen der Rechtskultur auf die modernen sachenrechtlichen Regelungen nach, zieht einen Vergleich zum deutschen Eigentumsverständnis und ermöglicht Einblicke in die Dynamik und Gesetzmäßigkeiten der Transformation einer postsozialistischen Rechtsordnung.

Die Untersuchung zeigt unter anderem, dass im modernen russischen Recht zwei unterschiedliche Eigentumskonzepte koexistieren: der liberale Eigentumsbegriff nach dem westlich-kontinentaleuropäischen Vorbild und ein auf den traditionellen, d.h. überwiegend sozialistisch geprägten, Vorstellungen basierendes Eigentumskonzept. Beide Ansätze befinden sich in einer Konkurrenz, was anhand einer uneinheitlichen Behandlung einzelner Streitfragen in der russischen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft deutlich wird. Der vorliegende Artikel verdeutlicht dies am Beispiel der Rechtsprechung russischer Gerichte zum zivilrechtlichen Eigentumsschutz und zeigt Perspektiven weiterer Entwicklung der russischen Eigentumsordnung auf.

Der Artikel ist auf SSRN verfügbar

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Wirkungen von zivilrechtlichen Gestaltungsurteilen

russischer Gerichte in Deutschland

 

Zusammenfassung:

Häufig bedarf es nach russischem Recht einer gerichtlichen Entscheidung, um die materiell-rechtlichen Folgen, insbesondere eine Gestaltungswirkung, dort herbeizuführen, wo nach dem deutschen Recht eine einseitige Willenserklärung ausreichen würde. Dadurch erreicht das russische Recht eine hohe Rechtssicherheit im Inlandsrechtsverkehr, schafft aber ein erhebliches Unsicherheitsrisiko für den internationalen Handel. Dieses ist dadurch bedingt, dass ein ausländisches Urteil grundsätzlich einer Anerkennung bedarf, um Wirkungen im Inland zu entfalten. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Russland könnte die mangelnde Verbürgung der Gegenseitigkeit gegen die Anerkennung sprechen. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn das Urteil eines russischen Gerichts eine (positive wie negative) Voraussetzung für einen Anspruch schafft, der vor einem deutschen Gericht geltend gemacht wird und damit neben der Gestaltungswirkung auch eine Tatbestandswirkung entfaltet. Aus diesem Grund ist zu überlegen, ob solchen Urteilen zumindest eine Beachtlichkeit zukommen soll.

 

Eugenia Kurzynsky-Singer, Wirkungen von zivilrechtlichen Gestaltungsurteilen russischer Gerichte in Deutschland, Deutsch-russische Rechtszeitschrift (DRRZ) 2018, S. 25-32.

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Estoppel in Russian Law 

 

Abstract:

 

In the course of the recent reform of the Civil Code of the Russian Federation, common law legal institutions such as estoppel were implemented in Russian contract law. However, the differences in the doctrinal foundations between common law and Russian law are obvious.  Nevertheless, the Russian case law seems at least in parts to follow a logic similar to that of the English doctrine of estoppel. 

 

Eugenia Kurzynsky-Singer, Estoppel in Russian Law, German-Russian Law Review (DRRZ) 2018, S. 128-139

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From Soviet State Enterprises to Russian Unitary Enterprises

 

Abstract:

In Russian law, the State enterprise is probably one of the most noteworthy examples of the continuity of legal development, showing just how much Soviet concepts still influence modern Russian law. The paper addresses the continuity in legal developments in regard of the mentioned rights and their impact on the notion of property in modern Russia.

Eugenia Kurzynsky-Singer, From Soviet State Enterprises to Russian Unitary Enterprises, Deutsch-Russische Rechtszeitschrift (DRRZ) 2019, S. 17-23

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Kommentare zur Rechtsprechung russischer Gerichte:

Schadensersatz aufgrund eines Prozessbetrugs nach russischem Recht: Handout zum Vortrag am 23.5.2019, Hamburg, DRJV Stammtisch.

Anmerkung zum Plenumsbeschluss des Obersten Gerichts der russischen Föderation Nr. 49 vom 25.12.2018

Weitere frei zugängliche Veröffentlichungen: SSRN

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PD Dr. Eugenia Kurzynsky-Singer

Expertise zum Recht im postsowjetischen Raum

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